
Aktualisierte Drohnenvorschriften erlauben Flüge in den meisten Regionen Thailands
Thailand erlaubt nun Drohnenflüge in den meisten Gebieten mit entsprechender Registrierung und Genehmigung, jedoch bestehen aus Sicherheitsgründen weiterhin Beschränkungen in bestimmten Grenzbezirken
Key Points
- 1Drohnenflüge sind landesweit erlaubt, außer in bestimmten Grenzbezirken mit Sicherheitsbeschränkungen
- 2Drohnenbetreiber und Drohnen müssen vor dem Flug sowohl bei CAAT als auch bei NBTC registriert sein
- 3Die Fluggenehmigung muss mindestens drei Tage vor dem Einsatz über das UAS-Portal eingeholt werden
- 4Freizeitdrohnenflüge in kontrollierten Grenzbezirken benötigen eine Sondergenehmigung und sind generell nicht erlaubt
Thailand hat die Drohnenbeschränkungen landesweit gelockert und erlaubt Besuchern, Drohnen in den meisten Gebieten mit ordnungsgemäßer Registrierung und Genehmigung zu fliegen. Die Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) verlangt von Drohnenbetreibern, sowohl sich selbst als auch ihre Ausrüstung zu registrieren, eine Versicherung abzuschließen und die Fluggenehmigung mindestens drei Tage im Voraus über das offizielle UAS-Portal einzuholen. Diese Regeln gewährleisten eine sichere und legale Nutzung von Drohnen unter Beachtung lokaler Vorschriften
Trotz der allgemeinen Lockerung bleiben Drohnenflüge in bestimmten Grenzbezirken in sieben Provinzen, darunter Ubon Ratchathani, Si Sa Ket und Trat, eingeschränkt. In diesen kontrollierten Zonen dürfen Drohnen nur für spezielle Zwecke wie Landwirtschaft, Katastrophenhilfe oder autorisierte Regierungsaktivitäten geflogen werden und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der CAAT und der örtlichen Behörden
Besucher, die planen, Drohnen nach Thailand mitzubringen, müssen ihre Geräte sowohl bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) als auch bei der CAAT registrieren. Diese doppelte Registrierung umfasst Eigentumsnachweise, Funkfrequenzen und Piloten-Zertifizierungen. Betreiber sollten zudem das Anti-Drohnen-Zentrum vor jedem genehmigten Flug informieren und vor dem Start auf standortspezifische oder Nationalpark-Beschränkungen prüfen
Während Regierungsbehörden spezifische Vorgaben für den Drohneneinsatz haben, sind Freizeit- und tourismusbezogene Flüge in eingeschränkten Gebieten generell verboten, sofern keine Sondergenehmigung vorliegt. Betreibern wird empfohlen, die CAAT-Richtlinien stets aktuell zu halten und alle Bedingungen zu respektieren, um sichere Drohnenerlebnisse in Thailands wunderschönen Landschaften und Inseln zu genießen. OG Lab weist darauf hin, dass sich die Drohnengesetze weiterhin entwickeln, weshalb eine gute Informationslage für Besucher und Einheimische gleichermaßen entscheidend ist


