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ATF überarbeitet Regel zur Begrenzung von Waffenverweigerungen für Marihuanabenutzer
High TimesOne Joint, No Gun? The ATF Is Rethinking That Rule

ATF überarbeitet Regel zur Begrenzung von Waffenverweigerungen für Marihuanabenutzer

Die ATF hat ihre Richtlinie überarbeitet, um Waffenverweigerungen aufgrund isolierten Marihuanakonsums zu begrenzen, was mit jüngsten Gerichtsurteilen übereinstimmt und verfassungsrechtliche Bedenken anspricht

Key Points

  • 1ATF gibt neue Regel heraus, die Waffenverweigerungen für Marihuanabenutzer begrenzt
  • 2Einzelne Drogenvorfälle disqualifizieren nicht mehr automatisch den Waffenbesitz
  • 3Regel stimmt mit Gerichtsurteilen überein, die klare Beweise für fortlaufenden Drogenkonsum fordern
  • 4Öffentliche Kommentare zur Regel sind bis zum 30. Juni 2026 geöffnet

Das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms, and Explosives (ATF) hat eine bedeutende Richtungsänderung in Bezug auf den Waffenbesitz für Personen, die Cannabis konsumieren, angekündigt. In einer neu veröffentlichten vorläufigen Regel wird das ATF nicht mehr automatisch den Waffenbesitz für Personen verweigern, die einmalig Marihuana konsumiert haben. Diese Änderung bringt die Bundesvorschriften in Einklang mit jüngsten Gerichtsurteilen, die zunehmend die Verfassungsmäßigkeit solcher pauschalen Verbote in Frage stellen

Zuvor konnten bundesstaatliche Hintergrundüberprüfungen den Waffenbesitz aufgrund eines einzelnen drogenbezogenen Vorfalls, wie einem positiven Drogentest oder einer Verurteilung wegen eines Vergehens, verweigern. Diese weite Auslegung der Bestimmungen des Gun Control Act führte dazu, dass fast die Hälfte aller Waffenverweigerungen im Haushaltsjahr 2025 auf isolierten Drogenkonsum-Vorfällen basierten, so die Daten des ATF. Die neue Regel, die im Federal Register veröffentlicht wurde, legt fest, dass nur regelmäßiger und zwanghafter illegaler Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum jemanden vom Waffenbesitz disqualifiziert

Die überarbeitete Regel kommt inmitten wachsender rechtlicher Herausforderungen gegen das bundesstaatliche Verbot des Waffenbesitzes für Marihuanabenutzer. Besonders bemerkenswert ist, dass das Berufungsgericht des 11. Bezirks kürzlich entschied, dass medizinische Cannabispatienten, die sich an die staatlichen Gesetze halten, nicht dem bundesstaatlichen Verbot unterliegen. Diese Entscheidung unterstreicht die Forderung der Gerichte nach einem klaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Waffenbesitz, anstatt sich auf vergangene isolierte Ereignisse zu stützen

Obwohl die neue Regel des ATF den Drogenkonsum nicht legalisiert oder das Waffenverbot vollständig aufhebt, schränkt sie dessen Umfang erheblich ein. Der Schritt wird als Fortschritt zur Harmonisierung der Bundespolitik mit gerichtlichen Präzedenzfällen und zur Verringerung unnötiger verfassungsrechtlicher Konflikte angesehen. Die Regel tritt sofort in Kraft, bleibt jedoch bis zum 30. Juni 2026 für öffentliche Kommentare offen, was mögliche Überarbeitungen nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im bevorstehenden Fall United States v. Hemani ermöglicht

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