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Europäische Union überdenkt Cannabispolitik nach rechtlichen Entwicklungen
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Europäische Union überdenkt Cannabispolitik nach rechtlichen Entwicklungen

Die Europäische Union überdenkt ihre Cannabispolitik nach wichtigen rechtlichen Urteilen, was möglicherweise zu harmonisierten Vorschriften in den Mitgliedstaaten führen könnte

Key Points

  • 1EU überdenkt Cannabispolitik nach CJEU-Urteil zu CBD
  • 2Kanavape-Fall hebt Unterschiede in der Cannabisregulierung der EU hervor
  • 3Non-Paper schlägt vor, dass CBD kein Betäubungsmittel sein sollte, wenn es nicht psychoaktiv ist
  • 4Bewertung nicht-psychoaktiver Cannabinoide wie CBG im Gange
  • 5Potenzielle regulatorische Änderungen könnten die Kosmetikindustrie beeinflussen

Die Europäische Union bewertet ihre Haltung zur Cannabispolitik neu, nachdem bedeutende rechtliche Entwicklungen, einschließlich eines wegweisenden Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU), stattgefunden haben. Ein 12-seitiges 'Non-Paper', das von der EU veröffentlicht wurde, skizziert mögliche Änderungen in der Cannabisregulierung und behandelt deren verschiedene Anwendungen und Komponenten. Dieses Dokument zielt darauf ab, Reaktionen auf mögliche politische Veränderungen im Lichte der jüngsten Gerichtsurteile und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu messen

Der Anstoß für diese Überprüfung stammt von der Entscheidung des CJEU im Kanavape-Fall, der feststellte, dass Cannabidiol (CBD) kein Betäubungsmittel ist, und somit bestehende nationale Beschränkungen in Frage stellt. Der Fall betraf die Strafverfolgung von Antonin Cohen und Sébastien Béguerie in Frankreich wegen des Imports von CBD-Extrakten aus ganzen Hanfpflanzen, was die Unterschiede in der Cannabisregulierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten verdeutlichte. Das Urteil betonte, dass EU-Länder den Verkauf von in anderen Mitgliedstaaten legal produzierten CBD nicht verbieten können, selbst wenn es aus der gesamten Hanfpflanze stammt

Das Non-Paper der EU schlägt vor, dass CBD, unabhängig davon, ob es aus Cannabis Sativa stammt oder synthetisiert wurde, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden sollte, wenn es keine psychoaktiven Wirkungen hat. Dieses Dokument weist auch auf laufende Bewertungen anderer nicht-psychoaktiver Cannabinoide wie Cannabigerol (CBG) und Cannabichromen (CBC) hin. Die potenziellen Auswirkungen dieser Bewertungen sind erheblich für die Kosmetikindustrie, die kürzlich die Aufnahme von CBG in die CosIng-Datenbank der EU für autorisierte kosmetische Inhaltsstoffe erlebte

Lorenza Romanese, Generaldirektorin des Europäischen Verbands für Industriehanf, hat Bedenken hinsichtlich des Ansatzes der EU zur Regulierung nicht-psychoaktiver Cannabinoide geäußert. Sie argumentiert, dass der aktuelle rechtliche Rahmen keine unnötigen Barrieren für Substanzen wie CBG, die nicht kontrolliert werden, auferlegen sollte. Romanese hebt die logistischen Herausforderungen hervor, die mit der Bewertung zahlreicher Cannabisverbindungen verbunden sind, angesichts der begrenzten Anzahl fähiger Labore in Europa

Diese Neubewertung der Cannabispolitik durch die EU ist Teil eines breiteren Trends, der das medizinische und kommerzielle Potenzial von Cannabis und seinen Derivaten anerkennt. Die Veränderungen spiegeln einen Wandel im regulatorischen Umfeld wider, der auf internationalen Entscheidungen basiert, wie der Neureklassifizierung von Cannabis durch die Vereinten Nationen. Die laufende Bewertung der EU könnte den Weg für harmonisierte und progressive Cannabisregulierungen in ihren Mitgliedstaaten ebnen

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