
Michigan plant neue Lizenzobergrenzen und Steuerregeln für Cannabisbranche
Der Senat von Michigan plant eine Lizenzobergrenze und strengere Steueranforderungen für die Cannabisbranche, um Marktstabilität und Steuereinhaltung sicherzustellen.
Key Points
- 1Lizenzobergrenze von einer Lizenz pro 10.000 Einwohner ab 2026
- 2Keine Lizenzvergabe bei ausstehenden Steuerschulden
- 3Rückgabe von Cannabisprodukten nur innerhalb von drei Tagen und in Originalverpackung erlaubt
- 4Moratorium für neue Anbauerlizenzen bei Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betreiber
- 5Einführung einer 24-prozentigen Großhandelssteuer seit 2025 mit umstrittenen Einnahmeprognosen
Der Senat von Michigan überarbeitet derzeit das Gesetz zur Regulierung der Marihuana-Industrie, um eine Obergrenze für Lizenzen einzuführen und steuerliche Anforderungen zu verschärfen. Das Gesetz sieht vor, dass Antragsteller für Anbau, Verarbeitung oder Verkauf keine ausstehenden Steuerschulden gegenüber dem Staat haben dürfen. Dies entspricht einer Anpassung an bestehende Regelungen im Bereich der Alkohol-Lizenzen und soll die Einhaltung der Steuervorschriften sicherstellen.
Die geplante Lizenzobergrenze beträgt eine Lizenz pro 10.000 Einwohner einer Gemeinde und soll ab dem 1. Januar 2026 gelten. Diese Maßnahme dient der Marktstabilisierung und soll verhindern, dass Akteure mit unbezahlten Steuerschulden einfach eine neue Lizenz beantragen können. Senator Sam Singh betont, dass die Regulierung damit „den richtigen Rahmen schafft, um den Markt angemessen zu kontrollieren“ und zugleich die Steuereinnahmen sichern soll.
Neben der Lizenzbegrenzung umfasst das Gesetz auch eine Regelung, die Rückgaben von Cannabisprodukten auf drei Tage nach Erhalt beschränkt. Produkte müssen in der Originalverpackung zurückgegeben werden, um Missbrauch zu verhindern. Zudem ist eine vorläufige Aussetzung neuer Lizenzen für Anbauer vorgesehen, während bestehende Betreiber die Möglichkeit erhalten, ihren Bestand zu erweitern.
Hintergrund für die verstärkten Regulierungen ist unter anderem eine 24-prozentige Großhandelssteuer, die 2025 eingeführt wurde und auf jährlich rund 420 Millionen US-Dollar Einnahmen für den Straßenbau zielt. Die Branche kritisiert die Steuer und hat Klagen angestrengt. Senator Singh räumte ein, dass die Steuer möglicherweise höher angesetzt wurde als sinnvoll, betonte aber, dass die Gesetzgebung seit April 2025 an den Regulierungsfragen arbeite, um ein sicheres und steuerlich konformes Marktumfeld zu schaffen.

