
USA: Bundesrechtliche Umklassifizierung von Cannabis – Was deutsche Touristen wissen müssen
Die USA haben begonnen, Cannabis bundesrechtlich von der höchsten Drogenklasse zu einer weniger restriktiven Kategorie umzuschichten – was vor allem medizinisch zugelassenen Produkten Vorteile bringt.
Key Points
- 1Cannabis wird in den USA von Schedule I zu Schedule III umklassifiziert, was Forschung und medizinische Nutzung erleichtert.
- 2Nur staatlich lizenzierte medizinische Cannabisprodukte und FDA-zugelassene Medikamente sind von der Umklassifizierung betroffen.
- 3Das Verfahren startet offiziell am 29. Juni mit einem beschleunigten Anhörungsprozess und endet Mitte Juli.
- 4Bundesstaatliche Gesetze bleiben maßgeblich für den legalen Umgang mit Cannabis – keine bundesweite Legalisierung.
- 5Deutsche Touristen müssen weiterhin Vorsicht walten lassen, da Mitnahme und Besitz von Cannabis nach Deutschland illegal bleiben.
Die US-Regierung unter Präsident Trump hat die bundesrechtliche Umklassifizierung von Cannabis von der strengsten Kategorie Schedule I zu Schedule III eingeleitet. Dies bedeutet, dass medizinisch zugelassene Cannabisprodukte künftig weniger strengen Bundesvorschriften unterliegen, was vor allem Patienten und Forschern zugutekommt.
Die Umklassifizierung erlaubt erstmals eine erleichterte Forschung an Cannabis und entlastet Unternehmen mit staatlicher Lizenz von bestimmten steuerlichen Einschränkungen, wie der bisher geltenden IRS-Regel 280E. Dennoch bleibt Cannabis außerhalb von FDA-zugelassenen Medikamenten und staatlichen medizinischen Programmen weiterhin als Schedule I Substanz eingestuft, mit allen strafrechtlichen Folgen bei Verstößen.
Der Prozess erfolgt schrittweise: Ab sofort gelten Produkte mit staatlicher medizinischer Lizenz als Schedule III, ab dem 29. Juni startet ein beschleunigtes Anhörungsverfahren zur weiteren Umklassifizierung, das bis Mitte Juli abgeschlossen sein soll. Die US-Behörden etablieren zudem ein System, in dem der Bund als Zwischenhändler für den legalen Handel mit Cannabis fungiert, um internationale Abkommen einzuhalten.
Für deutsche Touristen in den USA bedeutet dies keine generelle Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene. Reisende müssen weiterhin die jeweiligen Bundesstaatsgesetze beachten und dürfen Cannabisprodukte nur im Rahmen der dort geltenden Bestimmungen nutzen. Eine Mitnahme von Cannabis nach Deutschland bleibt illegal und strafbar.
Laut dem Weißen Haus ist die Umklassifizierung „überwältigend populär“ in der US-Bevölkerung und soll vor allem den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern. Die Präsidentensprecherin Karoline Leavitt betonte: „Rescheduling will lead to more research into cannabis as a drug, especially for those who need it for medical treatment.“


